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GRUNDSÄTZE DER BEHANDLUNG

 HONORAR UND ABRECHNUNG

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Ablauf

 

Eine BEHANDLUNG umfasst in der Regel folgende Elemente:

 

  • Eingangs- bzw. Beratungsgespräch

  • Anamnese, Untersuchung

  • Behandlung

  • Überprüfende Nachuntersuchung

  • Abschlussgespräch

  • Dokumentation

Honorar

 

Es gelten die Sätze des individuellen Honorarverzeichnisses, welches Bestandteil des Behandlungsvertrages ist. Das herkömmliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung. 

 

• Eine 30 Minutenbehandlung kostet je nach erbrachten Leistungen 40-60€. 

• Eine 50-60 Minutenbehandlung kostet für Selbstzahler 90€, für PKV und Beihilfeberechtigte je nach erbrachten Leistungen 120-140€. 

•Individuelle Honorarvereinbarungen für Geringverdiener etc. können getroffen werden.

 

Osteopathische Behandlungen werden von manchen gesetzlichen Krankenkassen auf Empfehlung durch den Arzt bezuschusst. Diese Behandlungen berechne ich mit einer Pauschale von 90€. Die Abrechnung kann nur für Termine erfolgen, die nach Vorlage der schriftlichen Empfehlung durch den Arzt stattfinden.

 

Abrechnung und Rechnungsstellung

 

Die Rechnungsstellung zur Vorlage bei PKV, Zusatzversicherung und Beihilfestellen erfolgt nach den Sätzen des individuellen Honorar-verzeichnisses bzw. gemäß den Anforderungen für Osteopathie bei gesetzlichen Krankenkassen.

 

Wünschen Sie eine Rechnung oder Quittung zu steuerlichen Zwecken, um die Behandlungs-kosten als Sonderkosten geltend zu machen, werde ich diese entsprechend erstellen.

 

Die Bezahlung kann entweder in bar oder per Banküberweisung erfolgen.

 

Information zu Terminen

nach Bestellsystem

 

Um Sie in Ruhe behandeln zu können, führe ich die Praxis nach einem Bestellsystem mit fest reservierten Behandlungsterminen.

 

Deshalb bitte ich Sie, Ihren Termin pünktlich einzuhalten. Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.

Für nicht wahrgenommene oder rechtzeitig abgesagte Termine bin ich gemäß §611 und §615 BGB berechtigt, Ihnen den Honorarausfall in Rechnung zu stellen. 

 

Der Honorarausfall muss privat gezahlt werden und ist nicht über eine Versicherung erstattungsfähig.

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